Beschluss:

Das „Interkulturelle Maßnahmenprogramm“ wird als auftragsgemäße Bestandsaufnahme der aktuell bestehenden integrativen Arbeit im Bereich Migration in Köln zur Kenntnis genommen.

Für die Umsetzung neuer Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen politischen Gremien herbeizuführen.

Es gilt der grundsätzliche Vorbehalt der Finanzierbarkeit bei der weiteren Durchführung aller dargestellten Maßnahmen sowie der geplanten regelmäßigen Aktualisierung und Fortschreibung des ‚Interkulturellen Maßnahmenprogramms’.

Mit der Kenntnisnahme des Rates ist die Erwartung an die Verwaltung verbunden, das Maßnahmenprogramm als Planungsgrundlage zu nutzen, um für das Handlungsfeld Integration im Rahmen der jeweils vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen geeignete Maßnahmen fortzuschreiben und weiterzuentwickeln.

Damit ist verbunden,

·         die laufenden Maßnahmen innerhalb der Fachressorts regelmäßig hinsichtlich ihrer integrationsspezifischen Relevanz und Wirksamkeit zu überprüfen,

·         die Vorschläge für neue Maßnahmen hinsichtlich der Relevanz und Umsetzungsmöglichkeiten zu bewerten,

·         Kennzahlen zur Messung der Wirksamkeit aller durchgeführten Maßnahmen zu entwickeln.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimme der Fraktion pro Köln – zugestimmt.