Zusatz: per Sammelumdruck vom 19.06.2013 (Vorlage) und als TISCHVORLAGE (Anlagen) zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Auflösung der André-Thomkins-Schule, Förderschule Lernen Holweider Straße 2, 51065 Köln-Mülheim mit Ablauf des 31.07.2014.

Der Rat beschließt, dass der derzeitige Einsatz der unbefristet eingesetzten kommunalen Stelle Schulsozialarbeit an der André-Thomkins-Schule mit dem Zeitpunkt der Auflösung der Schule am 31.07.2014 endet. Die Entscheidung über den weiteren Einsatz dieser Stelle wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen, wenn über die Finanzierung der über das Bildungs- und Teilhabepaket befristet eingesetzten Stellen ab 01.08.2014 eine Entscheidung getroffen worden ist.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion.