Nachtrag: 17.06.2013
Sitzung: 18.06.2013 Rat/0048/2013
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0788/2013
Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
Der Rat
stellt fest, dass die Stadt Köln rechtlich verpflichtet ist, die Herausgabe des
Kolb-Grundstücks in geräumten Zustand an den Eigentümer, die landeseigene
Gesellschaft NRW Urban GmbH & Co KG,
zu erfüllen. Zudem ist es Aufgabe der Verwaltung, eine weitere finanzielle
Belastung aufgrund dieses Rechtsstreits für den städtischen Haushalt
abzuwenden.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, zeitnah mit der Grundstückseigentümerin NRW
Urban das Gespräch zu suchen.
Dabei ist insbesondere zu thematisieren, inwieweit eine Mischnutzung von Wohn-
und Gewerbenutzung denkbar erscheint, die dem erheblichen Bedarf nach
insbesondere mietpreisgebundenem Wohnraum sowie Gewerbeflächen für
Kreativwirtschaft und kulturwirtschaftliche Nutzungen
Rechnung tragen kann.
Über
Sachstand und Ergebnisse wird der Stadtentwicklungs-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsausschuss fortlaufend unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zugestimmt.