Sitzung: 01.07.2013 SHA/0038/2013
Zusatz: per Sammelumdruck vom 17.06.2013 zur Verfügung gestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1760/2013
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat erteilt auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 14.12.2010 der Verwaltung folgenden Auftrag:
- In Ergänzung der Beauftragung beschließt der Rat zur Durchführung der drittmittelfinanzierten Sprachfördermaßnahmen, die noch in 2013 beginnen und folglich (nach in der Regel 6-monatiger Laufzeit) erst in 2014 enden, die Fortführung der drittmittelfinanzierten Planstellen im bisher genehmigten Umfang.
- Unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Zusage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Fortführung der Sprachfördermaßnahmen unter den Bedingungen der bisherigen Fördermaßnahme beauftragt der Rat die Verwaltung, die oben genannten Maßnahmen ab dem 01.01.2014 für den Verlängerungszeitraum weiter durchzuführen, d.h. längstens bis 31.12.2015.
Der Rat beschließt daher befristet
für die Zeit vom 01.01.2014 bis längstens 31.12.2015 die Verlängerung der
bereits eingerichteten drittmittelfinanzierter Planstellen im bisherigen Umfang
und zu den bestehenden Konditionen.
Der Höchstförderbetrag für die Personalkosten richtet sich nach TVöD Bund.
Die Stellenanzahl basiert auf dem
Bedarf bei einem realistisch durchführbaren Kursvolumen, richtet sich aber
abschließend nach den konkreten Erfordernissen und wird entsprechend dem
tatsächlichen Bedarf mit Personal besetzt.
Die Deckung der noch nicht
veranschlagten Personalaufwendungen im Teilplan 0414, Volkshochschule,
Teilplanzeile 11, Personalaufwendungenin Höhe von jährlich 637.650 € erfolgt
wie bisher durch Mehrerträge über Drittmittel aus der Durchführung von
Projekten in gleicher Höhe im Teilplan 0414,Volkshochschule, Teilplanzeile 02,Zuwendungen
und allgemeine Umlagen. Mögliche Fehlbeträge werden aus dem Dezernatsbudget
gedeckt.
Die Stellen werden wie bisher grundsätzlich
extern besetzt, um sicherzustellen, dass eine vollständige Refinanzierung der
Personalkosten auf der Grundlage der Fördersätze erfolgt. Der Einsatz von
städtischem Personal ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Der von der Volkshochschule zu
erbringende jährliche Eigenanteil von
125.827 € erfolgt durch die Bereitstellung von Sachmitteln (Bereitstellung
vorhandener Büro- und Seminarräume) für das o.g. Projekt im Zeitraum vom
01.1.2014 bis 31.12.2015. Die erforderlichen Mittel sind bereits in der
HPL-Veranschlagung 2014 und in der Finanzplanung für das Jahr 2015 enthalten.
Die noch nicht veranschlagten
Sachaufwendungen im Teilplan 0414, Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen und Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen in
Höhe von jährlich 184.784 € für die Durchführung der jeweiligen
Schulungsmaßnahmen sind als Mehraufwendungen bereitzustellen, sobald entsprechende
zweckgebundene Mehrerträge in gleicher Höhe im gleichen Teilplan, Teilplanzeile
02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen vorliegen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.