Sitzung: 11.07.2013 STA/0042/2013
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 28.05.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 1349/2013
1. Beschluss: (mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion)
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten
Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 60439/04 für das Gebiet zwischen dem Stüttgerhofweg im Osten, der Willi-Lauf-Allee im Süden, dem Friedhof im Westen und der vorhandenen Bebauung im südlichen Abschnitt des Donauweges im Norden in Köln-Junkersdorf —Arbeitstitel: Willi-Lauf-Allee in Köln-Junkersdorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 60439/04 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 60439/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Dies erfolgt mit der
Maßgabe, dass alleine die Willi-Lauf-Allee als Verkehrserschließung durch
geeignete bauliche Maßnahmen genutzt wird
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion.
2. Beschluss: (analog der
Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Lindenthal und Anregung des
Stadtentwicklungsausschusses)
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten
Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 60439/04 für das Gebiet zwischen dem Stüttgerhofweg im Osten, der Willi-Lauf-Allee im Süden, dem Friedhof im Westen und der vorhandenen Bebauung im südlichen Abschnitt des Donauweges im Norden in Köln-Junkersdorf —Arbeitstitel: Willi-Lauf-Allee in Köln-Junkersdorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 60439/04 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 60439/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Dies erfolgt mit der
Maßgabe, dass die Priorisierung der Willi-Lauf-Alle als Verkehrserschließung
durch geeignete bauliche Maßnahmen sichergestellt wird.
Ferner wird die Verwaltung gebeten, verkehrliche Maßnahmen für den Bereich in
der Verlängerung des Gertrudenhofweges zu entwickeln, beispielsweise durch die
Ausweisung als Einbahnstraße, mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.