Sitzung: 11.07.2013 STA/0042/2013
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 29.05.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 1456/2013
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68360/05 für das Gebiet zwischen Claudiusstraße, Giesdorfer Allee, Kiesgrubenweg, Bundesautobahn (BAB)-Anschlussstelle Rodenkirchen, BAB 555 und der Grundstücksgrenze nördlich des Wendehammers der Lambertstraße in Köln-Immendorf —Arbeitstitel: Gewerbegebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 68360/05 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 68360/05 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.