Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Nippes. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 65479/04 mit gestalterischen Festsetzungen für die Grundstücke beidseits der Nievenheimer Straße zwischen Escher Straße und Geldernstraße in Köln-Bilderstöckchen —Arbeits­titel: Nievenheimer Straße in Köln-Bilderstöckchen— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Nippes ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.