Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Kalk. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 72439/06, 1. Änderung, mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der südlichen Seite des Langendahlweges, der östlichen und der nördlichen Grenze der privaten Grünfläche nach Norden folgend, der westlichen Seite des Hardtgenbuscher Kirchweges, entlang der südlichen und östlichen Grenze der privaten Grünfläche und der südlichen und der östlichen Abgrenzung der Waldfläche nach Norden folgend, weiter an der westlichen und südlichen Grenze des Grundstücks 845 entlang, dann den rückwärtigen Grundstücksgrenzen nach Osten folgend bis zur Parzelle 905, der öffentlichen Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünfläche auf der westlichen Seite nach Süden folgend bis zur rückwärtigen Grenze der Parzelle 619, dann weiter südlich entlang der nördlichen und südlichen Abgrenzungen der privaten Grünfläche bis zum Langendahlweg —Arbeits­titel: Waldbadviertel - Langendahlweg in Köln-Ostheim, 1. Änderung— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.