Beschluss:
Der Rat der
Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung
mit § 81 Abs. 3 SchulG die Auflösung der Nordparkschule, Förderschule Lernen
Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zum 31.07.2014.
Der Rat der
Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung
mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der
Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825
Köln Ehrenfeld am Standort Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes ab dem
01.08.2014.
Der Rat der
Stadt Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der
Nordpark-Schule, Förderschule Lernen Kretzerstraße, für die Zeit des geplanten
Überganges, in der die Förderschulkinder der Stufen 1-6 zunächst weiterhin im
Teilstandort Kretzerstraße beschult werden sollen, zu belassen.
Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.