Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Auflösung der Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zum 31.07.2014.

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825 Köln Ehrenfeld am Standort Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes ab dem 01.08.2014.

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der Nordpark-Schule, Förderschule Lernen Kretzerstraße, für die Zeit des geplanten Überganges, in der die Förderschulkinder der Stufen 1-6 zunächst weiterhin im Teilstandort Kretzerstraße beschult werden sollen, zu belassen.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.