Beschluss:

 

  1. Der Rat hat am 18.12.2012 den Baubeschluss für die „Sanierung und akustische Optimierung des Orchesterprobenzentrums Stolberger Str.“ gefasst und die Verwaltung beauftragt, die Gesamtkosten zu reduzieren und in der Planung die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes umzusetzen.

 

Durch Verzicht und Umplanungen unter weitestgehender Umsetzung der Rechnungsprüfungsamtsempfehlungen wurden mit der vorliegenden Planung nun die Gesamtprojektkosten ausgehend von 3,14 Mio. Euro um rund 367.000 Euro reduziert.

 

  1. Der Rat beauftragt nun die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln auf der Grundlage der überarbeitet vorgelegten Entwurfsplanung mit der Ausführung des Projekts.

 

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Architekten aufgrund der Entwurfsplanung die Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppe 200 – 700) für diese Maßnahmen mit rund 2.678.000,- Euro berechnet haben. Hinzu kommen ca. 95.000,- Euro Interimskosten, was zu Gesamtprojektkosten in Höhe von 2.773.000,- Euro führt.

 

Die in der Bauphase benötigten Mittel werden in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahmen finanziert. Der Betriebskostenzuschuss der Bühnen wird gemäß der beiliegenden Berechnung „Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss“ per anno zur Finanzierung von Zins und Tilgung erhöht. Durchschnittlich erfolgt eine Erhöhung um rd. 161.000,- Euro per anno. In diesen Berechnungen sind die erwarteten Mehreinnahmen aus Fremdvermietungen berücksichtigt.

Die jährliche Betriebskostenzuschusszusetzung hat sich damit von ursprünglich zum Beschluss gestellten 186.000,- Euro auf rd. 161.000,- Euro und damit um rund 25.000,- Euro reduziert.

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die vollständige Umsetzung der „Variante 2“ der Machbarkeitsstudie nach einer Kostenschätzung zu Gesamtprojektkosten von rund 3,5 Mio. Euro geführt hätte.

 

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch den Umplanungsbeschluss das bauliche Ergebnis verändert und die Sanierungsempfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes umgesetzt wurden. Es ist zu einer Umverteilung der Sanierungsmittel dahingehend gekommen, dass die Außenhülle des Gebäudes gesichert wird und damit die Einbauten im Innenraum nachhaltig geschützt werden.

 

  1. Um die Vermietung des Orchesterprobenzentrums an Dritte zu optimieren, wird die Betriebsleitung der Bühnen beauftragt, eine Gebührensatzung für die Nutzung des dann sanierten Orchesterprobenzentrums auszuarbeiten und dem Rat sowie vorberatend dem Betriebsausschuss Bühnen zu gegebener Zeit zum Beschluss vorzulegen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis dass durch die Vermietung der Leerzeiten an Dritte Einnahmen in Höhe von rund 8.000,- Euro per anno zusätzlich erwirtschaftet werden können.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Reduzierung des Sanierungsumfangs im Innenausbau (u.a. keine vollständige Entkopplung des Saales) die Möglichkeiten der parallelen Stimmzimmernutzung und die der Fremdvermietung nicht voll ausgeschöpft werden können.

 

  1. Der Rat nimmt neuerlich zur Kenntnis, dass die Sanierung der Bühnenwerkstätten als letzter Baustein zur Sanierung der Bühnen der Stadt Köln gehört. Für diese Maßnahme wird seit dem Jahr 2009 mit Kosten in Höhe von 9 Mio. Euro gerechnet. Anfang 2011 hat der Rat beschlossen, dass diese Summe reduziert werden soll.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.