Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.