Nachtrag: 24.06.2013
Sitzung: 08.07.2013 AVR/0043/2013
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1555/2013
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
- Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung mit § 82 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 2-zügigen
Grundschule am Standort Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zum
01.08.2014, beginnend mit dem Jahrgang 1.
- Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden Grundschule an dem Standort Kretzerstr.5-7, 50733 Köln, zum Schuljahr 2014/2015, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden und die Schulkonferenz sich für die Einführung des offenen Ganztages ausspricht.
- Der Rat beschließt, ab dem Schuljahr 2014/2015 – vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse in Höhe von in der Regel 935 € je Platz bzw. 1.890 € je Platz, den ein/e Schüler/in mit sonderpädagogischen Förderbedarf belegt – sukzessive insgesamt 140 OGS-Plätze für die an dem Standort Kretzerstr. 5-7 neu einzurichtende Grundschule bereit zu stellen. Diese zusätzlichen 140 OGS-Plätze sind Bestandteil der vom Rat am 30.04.2013 beschlossenen Aufstockung um 1.500 Plätze auf insgesamt 25.500 OGS-Plätze zum Schuljahr 2014/2015.“
4.
Die Verwaltung wird
darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im
Rahmen der Landesmittel sowie durch die Bereitstellung kommunaler Mittel
entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen
Auswirkungen sicherzustellen. Dabei wurde den Berechnungen auch weiterhin eine
aufgrund der prekären Finanzsituation der Stadt Köln zwingend notwendige per
Ratsbeschluss vom 20.05.2010 (Vorlagen-Nr. 0804/2010) zunächst nur auf den Hpl
2010/2011 bezogene Reduzierung der zusätzlichen kommunalen Mittel um 5%
zugrunde gelegt. Außerdem werden die seit 1.2.2011 für den Betrieb der offenen
Ganztagsschulen ausgeschütteten zusätzlichen Landesmittel weiterhin zur Kompensation
des zusätzlichen kommunalen Anteils eingesetzt wie es der Ratsbeschluss vom
26.05.2011 vorsieht. Darüber hinaus wurde die vom Rat in seiner Sitzung am
30.04.2013 beschlossene weitere Kürzung des freiwilligen kommunalen Anteils an
der Finanzierung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich um rd. 2,8% ab dem
Schuljahr 2013/2014ff. berücksichtigt.
Im Haushaltsjahr 2014 beläuft sich der zusätzliche
Zuschussbedarf auf insgesamt 31.294,- €. Ausgehend von einer
OGS-Versorgungsquote von 70% stellt sich der Zuschussbedarf in den Folgejahren
wie folgt dar:
2015: 110.034,-
€
2016: 157.541,-
€
2017: 204.987,-
€
ab 2018ff.: 194.707,- €
Die Finanzierung
der zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre
2014ff. für die Einrichtung von zusätzlichen 1.500 OGS-Plätzen ab dem Schuljahr
2014/2015 bereits veranschlagten Mitteln.
- Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren
gem. § 27 Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule
festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr
2014/15 verschickt werden.
- Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung noch vor dem
Anmeldeverfahren, unter Berücksichtigung des Bestimmungsverfahrens zur
Schulart, zum Schuljahr 2014/15 die erforderliche Genehmigung zur
Errichtung der Grundschule bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt