Die Bezirksvertretung
Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2
Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Auflösung der
Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zum
31.07.2014.
Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2
Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines
Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker
Straße 20-22, 50825 Köln Ehrenfeld am Standort Kretzerstraße 5-7, 50733
Köln-Nippes ab dem 01.08.2014.
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die unbefristete,
kommunale Stelle Schulsozialarbeit der Nordpark-Schule, Förderschule Lernen
Kretzerstraße, für die Zeit des geplanten Überganges, in der die
Förderschulkinder der Stufen 1-6 zunächst weiterhin im Teilstandort
Kretzerstraße beschult werden sollen, zu belassen.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80
Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.