Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat erklärt sich mit der als Anlage 1 beigefügten Neufassung von § 3 des
Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) einverstanden und
beauftragt die Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in
der Gesellschafterversammlung der SWK, entsprechend zu votieren.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.