Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Agnesviertel.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.