Sitzung: 11.07.2013 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1592/2013
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Agnesviertel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.