Nachtrag: 01.07.2013

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Beschlusstext der Vorlage 1864/2013 unter TOP 4.9 soll in Pkt. 2 wie folgt verändert werden:

„2. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW weiterhin, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule in vertikaler Teilung ab dem Schuljahr 2015/2016 an den Teilstandorten Im Weidenbruch 214 und Dellbrücker Mauspfad 198-200, 51106 Köln-Dellbrück geführt werden soll.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend mit der Bezirksregierung Gespräche zu führen und für die angestrebte Gesamtschullösung Höhenhaus/Dellbrück eine mögliche Ausnahmegenehmigung für die „vertikale“ Gliederung der Jahrgangsklassen zu beantragen. Bei der „vertikalen“ Aufteilung können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsklassen 5-10 an beiden Standorten unterrichtet werden.
Das Ergebnis wird dem Schulausschuss noch in der aktuellen Beratungsfolge am 26.09.13 und vor Beschlussfassung durch den Rat am 01.10.2013 vorgelegt.“

Abstimmungsergebnis:

Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und von ProKöln mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planungen hinsichtlich der Erweiterung der bestehenden Willy-Brandt-Gesamtschule in Höhenhaus sowie deren horizontaler Gliederung (Erläuterung: Bei horizontaler Gliederung werden alle Schülerinnen und Schüler bestimmter Jahrgangsstufen an einem Teilstandort und alle Schülerinnen und Schüler der anderen Jahrgangsstufen an einem anderen Teilstandort beschult. Bei vertikaler Gliederung werden Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen an allen Teilstandorten beschult.) in zwei Teilstandorte auszusetzen und alternativ die - von der Verwaltung selbst ins Spiel gebrachte - Errichtung einer eigenständigen inklusiven vierzügigen Gesamtschule am Dellbrücker Mauspfad zu prüfen.

Die Prüfung soll einen Vergleich enthalten, der die Vor- und Nachteile der Erweiterung der bestehenden Willy-Brandt-Gesamtschule sowie deren horizontaler Gliederung in zwei Teilstandorte sowie der Errichtung einer eigenständigen vierzügigen Gesamtschule am Dellbrücker Mauspfad gegenüberstellt (z.B. Platzzahl für ein längeres gemeinsames Lernen im Stadtbezirk Mülheim, Verkehrssituation, Anbindung und Erreichbarkeit). Ebenso soll ein Zeit-/Maßnahmenkatalog enthalten sein. Die Ergebnisse der Prüfung sind den politischen Gremien in einer entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

2. Bezüglich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erweiterung der bestehenden Willy-Brandt-Gesamtschule sowie deren horizontaler Gliederung in zwei Teilstandorte bittet der Schulausschuss die Verwaltung, die Möglichkeit einer vertikalen Gliederungsmöglichkeit für die zwei Standorte zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind den politischen Gremien ebenfalls zeitnah vorzulegen.

3. Hinsichtlich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erweiterung der bestehenden Willy-Brandt-Gesamtschule sowie deren horizontaler Gliederung in zwei Teilstandorte bittet der Schulausschuss die Verwaltung darzustellen, wie die Probleme bezüglich der Verkehrssituation und der Anbindung der beiden Teilstandorte untereinander gelöst werden sollen.

4. Unabhängig von der Frage „Erweiterung oder Neugründung“ reichen die Raumkapazitäten am Dellbrücker Mauspfad nicht aus, um eine pädagogisch sinnvolle Beschulung und einen geordneten Übergang für die betroffenen Schulen (Hauptschule, Realschule, Gesamtschule) zu ermöglichen. Offensichtlich wurden seitens der Verwaltung auch viel zu kleine Räume ohne Fenster für die Durchführung von Unterricht in das Raumprogramm einbezogen. Daher wird die Verwaltung aufgefordert, das Raumprogramm nach Rücksprache mit den betroffenen Schulen zu überarbeiten und dem Ausschuss erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion ProKöln mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss (gemäß Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geänderte Fassung):

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

„1. Der Rat beschließt hierzu gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln Höhenhaus, um 2 Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II auf zukünftig 8 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II nach gesicherter Finanzierung zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden.

2. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW weiterhin, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule in vertikaler Teilung ab dem Schuljahr 2015/2016 an den Teilstandorten Im Weidenbruch 214 und Dellbrücker Mauspfad 198-200, 51106 Köln-Dellbrück geführt werden soll.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend mit der Bezirksregierung Gespräche zu führen und für die angestrebte Gesamtschullösung Höhenhaus/Dellbrück eine mögliche Ausnahmegenehmigung für die „vertikale“ Gliederung der Jahrgangsklassen zu beantragen. Bei der „vertikalen“ Aufteilung können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsklassen 5-10 an beiden Standorten unterrichtet werden. Das Ergebnis wird dem Schulausschuss noch in der aktuellen Beratungsfolge am 26.09.13 und vor Beschlussfassung durch den Rat am 01.10.2013 vorgelegt.

3. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu den Beschlusspunkten 2 und 3, sowohl die Realschule Dellbrücker Mauspfad, als auch die Heinrich-Schieffer-Hauptschule, Hauptschule Dellbrücker Mauspfad, ab dem 31.07.2014 auslaufend zu schließen. Ab dem Schuljahr 2014/15 werden weder an der Haupt- noch an der Realschule Dellbrücker Mauspfad neue Eingangsklassen gebildet.

4. Der Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule zukünftig die inklusive, pädagogische Arbeit noch weiter intensivieren möchte.

5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Beschlusspunkte 2. bis 4. zu stellen.

6. Der Rat beschließt, dass die in der Realschule Dellbrücker Mauspfad im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes befristet bis zum 31.12.2013 eingerichtete kommunale Stelle Schulsozialarbeit ab Schuljahr 2014/15 am Teilstandort Frankstraße der neuen Gesamtschule Innenstadt eingesetzt wird, wenn eine Finanzierung durch den Bund auch über die bislang gültige Befristung bis zum 31.12.2013 hinaus erreicht werden kann.

7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“


Abstimmungsergebnis:

Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und von ProKöln mehrheitlich zugestimmt.