Nachtrag: 03.07.2013

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlossen wurde folgender Änderungsantrag der SPD Fraktion und der Fraktion Bündnis 90

 

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen,

 

  1. welche Kosten durch den Ankauf der erforderlichen Grundstücksflächen sowie den Bau einer Parkpalette am Bahnhof Porz-Wahn der Stadt entstehen würden,

 

  1. wie diese Kosten im Haushalt 2013/2014 bzw. in den Folgejahren darzustellen wären,

 

  1. in welcher Höhe Fördermittel zu erwarten wären,

 

  1. ob die Möglichkeit einer Realisierung der Parkpalette durch Dritte gegeben ist,

 

  1. wie ein geeignetes Bewirtschaftungskonzept aussehen könnte, das verhindert, dass die Parkpalette als „Urlaubs-Parkplatz“ für Passagiere des nahe gelegenen Köln-Bonn Airport missbraucht wird,

 

  1. ob und wann in dieser Angelegenheit (Ankauf und Bau) eventuell Dringlichkeit eintritt bzw. gegeben ist.

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Frage 1:

Die Gesamtkosten betragen nach Mitteilung der KVB als Abwickler der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg 3.105.000,- €. Darin enthalten sind u.a. der Grunderwerb, die Baukosten und die Baunebenkosten.

 

Frage 2:

Im Haushalt der Stadt Köln wären in Abhängigkeit eines noch zu fertigenden Zeit-Maßnahmen-Planes Auszahlungen für Baumittel frühestens ab Ende 2014 aufzunehmen. Mit Ratsbeschluss vom 13.12.2007 wurden darüber hinaus Stellplatzablösemittel in Höhe von 925.000,- € bereitgestellt. Diese Mittelbindung existiert weiterhin.

 

Frage 3:

Eine Aufnahme in den Maßnahmenkatalog zur Förderung erfolgte durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland im Jahre 2010. Demnach ist das Vorhaben gemäß Einplanungsmitteilung vom 29.06.2012 mit Gesamtausgaben in Höhe von 3.100.000,- € (inklusive Grunderwerbskosten) und zuwendungsfähigen Ausgaben von 2.600.000,- € berücksichtigt. Eine Förderung ist ab dem Beginnjahr 2013 gegeben.

 

Frage 4:

Nach Liquidation der SRS könnte die Parkpalette durch die KVB umgesetzt werden. Die KVB hat sich hierzu grundsätzlich bereit erklärt. Allerdings konnte mit der Stadt Köln keine vertragliche Regelung herbei geführt werden. Die DB AG lehnt die Realisierung der Parkpalette ab.

 

Frage 5:

Die Parkpalette müsste bewirtschaftet werden, wenn die Anlage häufig überlastet wäre. In diesem Fall dürften nur ÖPNV-Nutzer mit einem entsprechenden Ticket kostenfrei parken. Darüber hinaus könnte bei Bedarf eine Höchstparkdauer für kostenfreies Parken von z.B. 12 Stunden eingeführt werden. Grundsätzlich beabsichtigt die Verwaltung zunächst keine Bewirtschaftung vorzusehen und in Abhängigkeit von den tatsächlichen Erfahrungen eine Bewirtschaftung einzuführen. 

 

Frage 6:

Die Dringlichkeit ergibt sich bereits daraus, dass der S-Bahnhof Wahn ein zentraler Umsteigepunkt für die südlichen Stadtteile Libur, Lind, Wahn, Wahnheide und Elsdorf mit ca. 20.000 Einwohner ist. Diesen Einwohnern steht bisher lediglich die S-Bahn als leistungsfähiges, attraktives und schnelles öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung. Dementsprechend hoch sind auch die Benutzerzahlen. Es halten an diesem Haltepunkt 5 Buslinien. Eine noch höhere Bedeutung hat diese am Stadtrand von Köln gelegene P&R –Station an der verkehrswichtigen S-Bahnstation. Die heute vorhandenen Stellplätze decken den Bedarf nicht annähernd, so dass viele Menschen nicht auf die S-Bahn umsteigen und dadurch für vermeidbare Abgas und Lärmesmissionen in der gesamten Stadt sorgen. Darüber hinaus sind am Bahnhof Wahn Baugebiete ausgewiesen worden, und zu großen Teilen bereits ausgebaut. Wegen der fehlenden P&R-Anlage sind sie in Ihrer Funktionsfähigkeit durch Fremdparker (P&R- Kunden) sehr stark eingeschränkt.

 


Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.