Nachtrag: 03.07.2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat kommt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.06.2013 nach und beschließt:

 

Die Landesregierung wird gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass klare Regelungen zur Zulässigkeit eines zusätzlichen Erschwernisentgelts für die Abgeltung der Folgewirkungen von Straßenaufbrüchen in das Konzessionsabgabenrecht, insbesondere durch Änderung der KAV und der KAE, aufgenommen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.