Nachtrag: 03.07.2013
Sitzung: 15.07.2013 FA/0037/2013
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2041/2013
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat kommt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.06.2013
nach und beschließt:
Die Landesregierung wird gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass klare Regelungen zur Zulässigkeit eines zusätzlichen Erschwernisentgelts für die Abgeltung der Folgewirkungen von Straßenaufbrüchen in das Konzessionsabgabenrecht, insbesondere durch Änderung der KAV und der KAE, aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.