Beschluss:
Der Rat erklärt sich mit der
als Anlage 1 beigefügten Neufassung von § 3 des Gesellschaftsvertrags der
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) einverstanden und beauftragt die Vertreterin bzw.
den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung
der SWK, entsprechend zu votieren.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.