Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich
bei den Petenten für ihre Eingabe. Nach den vorliegenden Informationen sind
die Vorwürfe nicht begründet. Eine Rücknahme der Baugenehmigung oder Aufhebung
des Bebauungsplans wird als unbegründet erachtet. Nach der rechtlichen Überprüfung durch das OVG Münster muss seitens der
Bezirksvertretung Mülheim die Bürgereingabe als erledigt betrachtet werden.
Dennoch sind die Anliegen der Petenten nach Auffassung der Bezirksvertretung
Mülheim nachvollziehbar. Die Eingabe wird zur abschließenden Entscheidung
an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. mit der Empfehlung, den
Anträgen nicht zu entsprechen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Wolter beschlossen.