Geänderter Beschluss:

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei den Petenten für ihre Eingabe. Nach den vorliegenden Informationen sind die Vorwürfe nicht begründet. Eine Rücknahme der Baugenehmigung oder Aufhebung des Bebauungsplans wird als unbegründet erachtet. Nach der rechtlichen Überprüfung durch das OVG Münster muss seitens der Bezirksvertretung Mülheim die Bürgereingabe als erledigt betrachtet werden. Dennoch sind die Anliegen der Petenten nach Auffassung der Bezirksvertretung Mülheim nachvollziehbar. Die Eingabe wird zur abschließenden Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. mit der Empfehlung, den Anträgen nicht zu entsprechen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Wolter beschlossen.