Nachtrag: 08.07.2013
Sitzung: 16.07.2013 AVR/0048/2013
Zusatz: Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 08.07.2013 umgedruckt und verteilt. Ich bitte, die Unterlagen zur Sitzung bereit zu halten. Vielen Dank.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1957/2013
Beschluss:
- Der Rat
beschließt rückwirkend für den Zeitraum vom 28.12.1999 bis 26.03.2008 die
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten und
Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der
freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) vom
12.12.1990 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
- Der Rat
beschließt rückwirkend für den Zeitraum vom 16.06.2011 bis zum
Inkrafttreten der Feuerwehrsatzung gemäß Ziffer 3 und der
Feuerwehrgebührensatzung gemäß Ziffer 4 die 3. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Leistungen
der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung)
vom 12.03.2008 in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
- Der Rat
beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die
Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage 3 zu diesem Beschluss
paraphierten Fassung. Die Feuerwehrsatzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
- Der Rat
beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrgebührensatzung) in der als Anlage 4 zu diesem
Beschluss paraphierten Fassung. Die Feuerwehrgebührensatzung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt