Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt rückwirkend für den Zeitraum vom 28.12.1999 bis 26.03.2008 die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) vom 12.12.1990 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

  1. Der Rat beschließt rückwirkend für den Zeitraum vom 16.06.2011 bis zum Inkrafttreten der Feuerwehrsatzung gemäß Ziffer 3 und der Feuerwehrgebührensatzung gemäß Ziffer 4 die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) vom 12.03.2008 in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

  1. Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage 3 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die Feuerwehrsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.

 

  1. Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrgebührensatzung) in der als Anlage 4 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die Feuerwehrgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt