Sitzung: 26.09.2013 SHA/0039/2013
Zusatz: per Sammelumdruck vom 19.06.2013 (Vorlage mit Anlagen 1-4) bzw. 12.09.2013 (Anlagen 5 und 6) zur Verfügung gestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1864/2013
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung bleibt bei seiner in Punkt 2 geänderten Fassung, streicht davon aber 2 Sätze, die sich mittlerweile erledigt haben und empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„1. Der Rat beschließt hierzu gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln Höhenhaus, um 2 Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II auf zukünftig 8 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II nach gesicherter Finanzierung zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden.
2. Der Rat beschließt gemäß § 81
Abs. 2 SchulG NRW weiterhin, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule in vertikaler
Teilung ab dem Schuljahr 2015/2016 an den Teilstandorten Im Weidenbruch 214 und
Dellbrücker Mauspfad 198-200, 51106 Köln-Dellbrück geführt werden soll.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend mit der Bezirksregierung
Gespräche zu führen und für die angestrebte Gesamtschullösung
Höhenhaus/Dellbrück eine mögliche Ausnahmegenehmigung für die „vertikale“
Gliederung der Jahrgangsklassen zu beantragen. Bei der „vertikalen“
Aufteilung können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsklassen 5-10 an beiden
Standorten unterrichtet werden. Das Ergebnis wird dem Schulausschuss noch in
der aktuellen Beratungsfolge am 26.09.13 und vor Beschlussfassung durch den Rat
am 01.10.2013 vorgelegt.
3. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu den Beschlusspunkten 2 und 3, sowohl die Realschule Dellbrücker Mauspfad, als auch die Heinrich-Schieffer-Hauptschule, Hauptschule Dellbrücker Mauspfad, ab dem 31.07.2014 auslaufend zu schließen. Ab dem Schuljahr 2014/15 werden weder an der Haupt- noch an der Realschule Dellbrücker Mauspfad neue Eingangsklassen gebildet.
4. Der Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule zukünftig die inklusive, pädagogische Arbeit noch weiter intensivieren möchte.
5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Beschlusspunkte 2. bis 4. zu stellen.
6. Der Rat beschließt, dass die in der Realschule Dellbrücker Mauspfad im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes befristet bis zum 31.12.2013 eingerichtete kommunale Stelle Schulsozialarbeit ab Schuljahr 2014/15 am Teilstandort Frankstraße der neuen Gesamtschule Innenstadt eingesetzt wird, wenn eine Finanzierung durch den Bund auch über die bislang gültige Befristung bis zum 31.12.2013 hinaus erreicht werden kann.
7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zugestimmt.