Beschluss: Kenntnis genommen

 

Hinweis:

 

Alle drei Anträge wurden zum Session-Vorgang 0911/2012 in der oben genannten Sitzung der Bezirksvertretung Porz gestellt. Der Session-Vorgang sollte einen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zum städtebaulichen Planungskonzept "Urbacher Weg" in Köln-Porz herbeiführen. Konkret ging es um die Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes.

 

Die Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung im Juni 2013 zurückgezogen. Zurzeit gelingt es nicht, einen städtebaulichen Entwurf auszuarbeiten, der gleichzeitig den Maßgaben der Bezirksvertretung Porz und denen des Stadtentwicklungsausschusses entsprechen könnte. Möglicherweise könnte eine externe Mehrfachbeauftragung einen alternativen städtebaulichen Entwurf hervorbringen. Hierzu muss jedoch zunächst die Finanzierung geprüft und gegebenenfalls die Beauftragung vorbereitet werden. Das erfordert einen gewissen Zeitaufwand.

 

Die drei oben genannten Anträge sollen nun aus dem bisherigen Session-Vorgang 0911/2012 herausgelöst und ohne weiteren Zeitverzug beantwortet werden.

 

Die oben genannten Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz sind als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu A.:   AN 1117/2012 zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Im Dezember 2011 hat eine Versammlung zur Information der Öffentlichkeit stattgefunden. Sie dauerte eine knappe Stunde. Circa 30 Bürgerinnen und Bürger nahmen teil, davon mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik beziehungsweise des Krankenhauses. In der Versammlung wurden drei städtebauliche Konzepte vorgestellt, von denen die Bezirksvertretung Porz eines als Favorit auswählte. Zusätzlich sollten Anregungen aus einem Änderungsauftrag berücksichtigt werden. Dieses ist als dynamische Weiterentwicklung einer Planung zu sehen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes nochmals die Gelegenheit, die vertiefte Ausarbeitung der städtebaulichen Planung zu verfolgen und können Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf äußern.

 

Es wird daher keine Veranlassung für eine erneute Versammlung/frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gesehen. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Bezirksvertretung Porz nicht zu folgen.

 

Zu B.:   AN 1566/2012 zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur

 

Im Verlauf der Bearbeitung der einzelnen Arbeitsschritte in einem Bebauungsplan-Verfahren werden routinemäßig auch die Träger öffentlicher Belange, wie Stadtentwässerung, Wasser-, Gas- und Stromversorger, beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Stellungnahmen werden sorgfältig geprüft und gegebenenfalls in die Planung eingearbeitet.

 

Eine Unterrichtung der Bezirksvertretung über die Auswertung der Stellungnahmen der Leitungsträger ist nicht notwendig, da die Bezirksvertretung bei den Beratungen zur Offenlage beteiligt ist. Sollten gravierende Einwände der Leitungsträger erhoben worden sein, so wäre es in der Problemstellung der Beschlussvorlage beziehungsweise innerhalb der Begründung des Bebauungsplan-Entwurfes erläutert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Bezirksvertretung nicht zu folgen.

 

Zu C.:   AN 1567/2012 zum störungsfreien Betrieb des Krankenhauses

 

Zu den verkehrlichen Aspekten:

 

Hierzu wurden bereits ähnliche Anträge mit den Bezeichnungen AN 0255/2012 und AN 0349/2012 gestellt. Sie wurden mit dem Vorgang 1563/2012 wie folgt beantwortet:

"Beide Anträge befassen sich mit der Erschließung des neuen Wohngebietes, der Parksituation für Besucher des Krankenhauses und die Zu- beziehungsweise Abfahrtsmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge.

Die Verwaltung plant, eine Untersuchung zur Verkehrsführung in Auftrag zu geben. Das Ziel ist die Erarbeitung von vertiefenden, belastbaren Ergebnissen zur bestmöglichen Erschließung des neuen Wohngebietes unter Berücksichtigung der Routen für den Rettungswagen. Die besondere Schwierigkeit zur Lösung dieser Aufgabe liegt darin, dass der Urbacher Weg einerseits nicht mehr durchgängig für den individuellen motorisierten Verkehr befahrbar sein soll, andererseits alle Wegebeziehungen für Rettungswagen offengehalten werden müssen. Zudem soll Parksuchverkehr des Krankenhauses aus dem neuen Wohngebiet herausgehalten werden. Dabei wird in der Untersuchung auch die Erschließung des Krankenhausgeländes von der Kölner Straße aus betrachtet.

Die Ergebnisse werden in den zu erarbeitenden Bebauungsplan-Entwurf einfließen."

 

Die Verwaltung plant nach wie vor, diese Verkehrsuntersuchung in Auftrag zu geben, um die Fragestellungen rund um den Verkehr analysieren und werten zu können. Es besteht kein Zweifel darüber, dass die Erschließung des Krankenhauses in Nord- und Südrichtung erhalten bleiben muss. Ob eine mögliche Anbindung des Krankenhauses für Personal und Lieferverkehr von der Kölner Straße aus sinnvoll ist, wird die Verkehrsuntersuchung zeigen. Bei einer positiven Aussage müsste danach die Finanzierung und der Realisierungszeitraum geprüft werden. Es bleibt festzuhalten, dass die verkehrlichen Belange geklärt sein müssen, bevor die Bebauung am Urbacher Weg erstellt werden kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antragsunterpunkten wie oben dargestellt zum Teil zu folgen.

 

Zur Lage des Platzes zur Unterbrechung des Urbacher Weges: 

 

Die angedachte Verlegung des Platzes an einen Standort nördlich der Liegend-Einfahrt und vor den eingeschossigen "neuen OP" des Krankenhauses hat die Verwaltung als Alternative intensiv geprüft und dann aus städtebaulichen Gründen verworfen. Der Platzbereich ist im Eingangsbereich des Krankenhauses beziehungsweise der angedachten Zufahrt zum neuen Wohngebiet überzeugender angeordnet. Die Position des Platzes an dieser Stelle hebt den Zugang zum Krankenhaus markant hervor. Durch eine geplante Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite des Krankenhauses kann gleichzeitig eine nachvollziehbare bauliche Fassung und Raumkante entstehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesem Antragspunkt nicht zu folgen.

 

Zum Sichtschutz der Behandlungsräume:

 

Entlang der östlichen Seite des Urbacher Weges soll eine maximal viergeschossige Bebauung entstehen können. Diese ist zwar höher als der eingeschossige neue OP des Krankenhauses, jedoch nicht so hoch wie das sechsgeschossige Behandlungsgebäude. Nach den bisherigen städtebaulichen Konzeptionen würde der geringste bauliche Abstand zwischen geplanter Wohnbebauung und der nächsten Ecke des Behandlungsgebäudes circa 40 m betragen. Hierdurch ist ein ausreichender Sichtschutz in die Behandlungsräume des Krankenhauses gewährleistet.

 

Die Verwaltung wird diesem Antragspunkt durch einen ausreichenden Abstand Sorge tragen.

 

 


Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.