Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 160.567,75 Euro im Teilplan 0601, Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2012.

 

Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0601, Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung, bei Teilplanzeile 4, öffentliche rechtliche Leistungsentgelte  in Höhe von 12.680,97 Euro sowie durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 5, privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 147.886,78 Euro gedeckt.“

 


Abstimmungsergebnis:

·        13 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (1), Bündnis 90/ Die Grünen (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO (1), Caritasverband (1), Der Paritätische (1), SJD Die Falken (1), SKF (1)

·        keine Gegenstimmen

·        keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Anmerkungen:
Frau Kupferer und ihre Vertreterin Frau Weber (Sportjugend) sowie Herr Kienitz und seine Vertreterin Frau Bröhl (CDU) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.