Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW
in Höhe von 160.567,75 Euro im Teilplan 0601, Kinder- und jugendpädagogische
Einrichtung, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2012.
Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0601, Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung, bei Teilplanzeile 4, öffentliche rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 12.680,97 Euro sowie durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 5, privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 147.886,78 Euro gedeckt.“
Abstimmungsergebnis:
·
13 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion
(1), Bündnis 90/ Die Grünen (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO (1), Caritasverband (1), Der
Paritätische (1), SJD Die Falken (1), SKF (1)
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keine Gegenstimmen
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keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkungen:
Frau Kupferer und ihre Vertreterin Frau Weber (Sportjugend) sowie Herr Kienitz
und seine Vertreterin Frau Bröhl (CDU) waren weder bei der Beratung, noch bei
der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.