Sitzung: 26.09.2013 BV6/0038/2013
Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde allen Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits mit Schreiben vom 29.05.2013 zugesandt.
Ich bitte, diese zur Sitzung bereitzuhalten.
Der TOP wurde in der letzten Sitzung vertagt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1609/2013
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln weist
die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB) an, die Satzung zur Aufhebung der
folgenden Satzungen zu beschließen:
1.1 Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5
Landeswassergesetz für Grundstücke im Stadtbezirk 2 (Hahnwald, Immendorf,
Marienburg, Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß und Zollstock)
Stadtbezirk 6 (Roggendorf / Thenhoven), Stadtbezirk 7 (Westhoven) und
Stadtbezirk 9 (Dünnwald, Flittard und Höhenhaus) - Fristensatzung 1 – vom
29.04.2009,
1.2. Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5
Landeswassergesetz für Grundstücke im Stadtbezirk 7 (Eil, Ensen, Finkenberg,
Gremberghoven, Grengel, Langel, Libur, Lind, Poll, Porz, Urbach, Wahn,
Wahnheide, Westhoven, Zündorf) – Fristensatzung 2 – vom vom 13.07.2010,
1.3.
Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5
Landeswassergesetz für Grundstücke im Stadtbezirk 9 (Dellbrück, Höhenhaus,
Holweide, Dünnwald) – Fristensatzung 3 – vom 14.06.2011 in der zu dieser
Beschlussfassung beigefügten Fassung (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen