Sitzung: 26.09.2013 BV6/0038/2013
Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde allen Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits zur Sitzung am 11.07.2013 zugesandt.
Ich bitte, diese zur Sitzung bereitzuhalten.
Der TOP wurde in der letzten Sitzung vertagt.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3750/2010
1.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Chorweiler beschließt das Nahversorgungszentrum Esch aus der heutigen
Beschlussvorlage herauszunehmen.
2.
Beschluss
Die Punkte 1,3 und 4 der Beschlussvorlage werden von der Bezirksvertretung Chorweiler aus folgenden Gründen abgelehnt:
· Grundsätzlich halten wir die zugrundeliegenden Untersuchungsergebnisse in etlichen Bereichen für veraltet und nicht oder nicht mehr zutreffend, die konzipierten Nahversorgungszentren (NVZ) stimmen nicht immer mit der Realität in den Stadtteilen überein.
· Die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) konstruierten NVZ stimmen nur in zwei Fällen (NVZ Chorweiler und Heimersdorf) – entsprechend den Erläuterungen zum Zentrenbegriff auf den S. 3 und 4 – mit den Gegebenheiten vor Ort überein.
· Bei den angenommenen NVZ Blumenberg und Merkenich gibt es jeweils einen Lebensmittelbetrieb ohne nennenswerten weiteren Einzelhandel. In Blumenberg entspricht dies den Planungen, in Merkenich hat sich diese Situation in den letzten Jahren ergeben.
· Das angenommene NVZ Worringen stellt zwar durchaus eine Art Mittelpunkt des öffentlichen Lebens dar, der Lebensmitteleinzelhandel ist jedoch über den gesamten Ort verteilt (s. Karte).
· Der Ort Pesch enthält keine zentralen öffentlichen Bereiche und der Lebensmitteleinzelhandel verteilt sich über mehrere Straßen (Donatus-, Longericher-, Mengenicher Str.), wobei der Vollversorger im westlichen Teil des Stadtteils angesiedelt ist.
· Die Rheindörfer Fühlingen und Lindweiler weisen keinerlei oder nur geringen stationären Einzelhandel auf.
· Es ist noch offen in welcher Form der Regionalrat über das NVZ Esch beschließen wird. Aus diesem Grund kann bis zum endgültigen Beschluss des Regionalrates über das NVZ Esch in der BV 6 nicht entschieden werden. Die BV 6 erwartet darüber hinaus, dass bei einem positiven Beschluss des Regionalrates die bereits beschlossene Bürgerbefragung in Esch / Auweiler zum NVZ vor einer weiteren Beschlussfassung in der BV 6 durchgeführt wird.
· Im EHZK wird die ländliche Struktur und die damit verbundenen weiten Entfernungen mit dem häufig unzureichenden ÖPNV-Angebot und dem daraus resultierenden Kaufverhalten zu wenig berücksichtigt.
· Die oft große räumliche Beengtheit in den Ortskernen sowie die oft engen Zulieferwege erschweren bzw. machen eine zentrale Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben unter sozialverträglichen Bedingungen unmöglich.
· Im Stadtbezirk 6 muss, um die Nahversorgung in allen Stadtteilen und für alle Bevölkerungsgruppen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen zu gewährleisten, im Einzelfall auch ein Sonderstandort für Lebensmitteleinzelhandel ermöglicht werden (z.B. Lindweiler).
· Um weite Wege und PKW-Fahrten in Nachbargemeinden wie Dormagen oder Leverkusen in Zukunft zu verhindern, muss ein entsprechend breites Sortiment ggf. auch auf einer erweiterten Ladenfläche ermöglicht werden. Eine Sortimentserweiterung kann nur erfolgen, wenn im Ladenlokal noch genügend Bewegungsfreiheit auch für Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer garantiert ist.
· Zu wenig berücksichtigt wird im EHZK auch, dass einige Stadtteile im Stadtbezirk 6 nicht historisch gewachsen sind, sondern sich häufig nur als Wohnstandorte ohne ausgewiesene Nahversorgung entwickelt haben. Der Stadtbezirk 6 verfügt nicht wie andere Kölner Bezirke über „eine sehr gut ausgeprägte, größtenteils historisch gewachsene Zentrenlandschaft“ (S. 3). In vielen Orten fehlen zudem Geschäftszentren, die „Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, der Identifikation und der Kommunikation“ (S. 3) sind.
Zusammenfassend halten wir die vorgelegten Untersuchungen und vorgeschlagenen Handlungsstrategien für den Stadtbezirk 6 für nicht zielführend, da falsche Prämissen zugrunde gelegt werden und dadurch falsche Schlussfolgerungen gezogen werden.
Wir beantragen daher, dass unsere Einwände und Anregungen in das Konzept eingearbeitet werden, um auch die Nahversorgungssituation im Stadtbezirk 6 wohnortnah zu gewährleisten und eine Verbesserung der Nahversorgungs- und Einzelhandelssituation zu erreichen.
3.
Beschluss
Zur Unterstützung der Umsetzung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt der Rat die Verwaltung, einen
Konsultationskreis unter Beteiligung der Interessenvertretungen des
Einzelhandels einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt hierzu ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat zum
Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis zum 3. Beschluss:
Einstimmig beschlossen