Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, den am 13.12.2012 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Absatz 1 BauGB für das Gebiet westlich der Amsterdamer Straße, südlich der Kinderklinik, östlich der Wohnbebauung der De-Vries-Straße und nördlich der Wohnbebauung der Nägelistraße —Arbeitstitel: Kinderklinik Amsterdamer Straße in Köln-Riehl— aufzuheben;

2.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Amsterdamer Straße, südlich der Kinderklinik, östlich der Wohnbebauung der De-Vries-Straße und nördlich der Wohnbebauung der Nägelistraße
—Arbeitstitel: Amsterdamer Straße in Köln-Riehl— einzuleiten mit dem Ziel, drei- bis viergeschossige Wohngebäude mit einer Geschossflächenzahl von 1,2 festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.