Ergänzter Beschluss: (gemäß Anlage 7, incl. der neuen Anlagen 3 und 5)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhaben­bezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Von-Quadt-Straße, Wiesenstraße, östlicher Grenze der Flurstücke 502, 1999, 1223 bis 1226, 962, 964, Kemperbach bis östlicher Grenze des Flurstücks 980 und südlicher Grundstücksgrenze Von-Quadt-Straße 120 bis 132 a –Arbeitstitel: Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück– einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und eine Kindertagesstätte festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung).

 

Förderfähige besondere Wohnformen wie altengerechtes oder generationsübergreifendes Wohnen sind mit einem Wohnungsanteil von circa 20 % des Geschosswohnungsbaus im Fördermodell für die Einkommensgruppe B zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.