Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 03.07.2013 an die Ausschussmitglieder versandt.
Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Mülheim. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließende Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:.

 

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       den Bebauungsplan Nummer 70489/03 (7048 Sa/03) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen der Berliner Straße, Von-Spar-Straße, Markgrafenstraße und Langemaß in Köln-Mülheim —Arbeitstitel: Marktplatz Berliner Straße in Köln-Mülheim, 1. Änderung— zu ändern;

2.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 70489/03 (7048 Sa/03) nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.