Sitzung: 12.09.2013 STA/0043/2013
Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Innenstadt. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2333/2013
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, zum Bebauungsplan 66455/06 für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord– ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;
2. beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan 66455/06 unter Berücksichtigung der Anlage 2 zu ändern und
anschließend den Bebauungsplan-Entwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit
Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;
3. bestimmt,
dass während der Auslegungsfrist, die gemäß § 4a Absatz 3 BauGB auf
zwei Wochen verkürzt wird, Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen
abgegeben werden können.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.