Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Innenstadt. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, zum Bebauungsplan 66455/06 für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereons­kloster, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord– ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

2.       beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan 66455/06 unter Berücksichtigung der Anlage 2 zu ändern und anschließend den Bebauungsplan-Entwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;

3.       bestimmt, dass während der Auslegungsfrist, die gemäß § 4a Absatz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird, Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.