Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Chorweiler. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 5857/02 für das Gebiet nördlich der Sinners­dorfer Straße zwischen dem Randkanal und der Bundesautobahn (BAB) 57 sowie östlich der BAB 57 (circa 350 m breit), nördlich der Sinnersdorfer Straße bis zum Straberger Weg in Köln-Roggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Pferderennbahn in Köln-Roggendorf/Thenhoven— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Chorweiler ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.