Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das
Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 5857/02 für das Gebiet nördlich der
Sinnersdorfer Straße zwischen dem Randkanal und der Bundesautobahn (BAB) 57
sowie östlich der BAB 57 (circa 350 m breit), nördlich der Sinnersdorfer Straße
bis zum Straberger Weg in Köln-Roggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel:
Pferderennbahn in Köln-Roggendorf/Thenhoven— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung
mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der
Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung
der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;
2. von
einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen