Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich des Grundstücks Herzog-Johann-Straße 48, circa 115 m parallel zur Herzog-Johann-Straße in südwestlicher Richtung mit einer Tiefe von circa 50 m in nordwestlicher Richtung —Arbeitstitel: Herzog-Johann-Straße in Köln-Fühlingen— einzuleiten mit dem Ziel, eine Einfamilienhausbebauung in Form von fünf Doppelhäusern in zweigeschossiger Bauweise und zugehöriger Erschließung festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der CDU-Fraktion (6), der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen (3), Herrn Gökpinar (SPD), Herrn Schöppe (pro Köln) und Herrn Birkholz (FDP) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (5) bei Enthaltung von Herrn Wernig (Die Linke)