Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Bebauungsplan 71489/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet betreffend die nördliche Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Köln-Mülheim, westlich der Markgrafenstraße einschließlich der KVB-Trasse der Linie 4 von Mülheim nach Schlebusch von Markgrafenstraße Hausnummer 83 bis einschließlich zum rückwärtigen Grundstück Berliner Straße Hausnummer 78, südöstlich der Bundeskleingartenanlage, südwestlich der Gleisanlage der Bahn bis an die nördliche Grenze des vorhandenen Gewerbegebietes, einschließlich einer Fuß- und Radwegeverbindung nach Osten bis an die abknickende Schanzenstraße, entlang der westlichen Grenze des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes (Schanzen-Viertel), dann parallel zurücklaufend in einer Breite von circa 15 m bis 20 m bis in Höhe der Von-Sparr-Straße, rechtwinklig abknickend nach Westen bis an die KVB-Trasse der Linie 4 in Köln-Mülheim —Arbeitstitel: Schanzenstraße Nord in Köln-Mülheim— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.