Sitzung: 05.09.2013 Rat/0052/2013
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1977/2013/1
Beschluss:
Der
Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW die nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am
19.08.2013:
Der Hauptausschuss
genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Neubau einer
Kindertageseinrichtung, Drachenfelsstraße 20, in 50939 Köln als Ersatzbau für
die temporäre Kindertageseinrichtung mit Gesamtbaukosten i. H. v. 3.216.200 €
und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung. Nach
Fertigstellung wird die Einrichtung in städtischer Trägerschaft betrieben.
Die
Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Auszahlungsermächtigungen für die
erforderliche Ersteinrichtung in Höhe von 231.600 Euro sind im Teilfinanzplan
0603, Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen) im Haushaltsjahr 2014 veranschlagt (Finanzstelle
5100-0603-0-1001, Kindergartenprogramm). Die zahlungswirksamen
Aufwandsermächtigungen für den Betrieb der Einrichtung ab dem Haushaltsjahr
2015 stehen im Teilergebnisplan 0603, Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Einstimmig zugestimmt.