Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 19.08.2013:

 

Der Hauptausschuss genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Neubau einer Kindertageseinrichtung, Drachenfelsstraße 20, in 50939 Köln als Ersatzbau für die temporäre Kindertageseinrichtung mit Gesamtbaukosten i. H. v. 3.216.200 € und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung. Nach Fertigstellung wird die Einrichtung in städtischer Trägerschaft betrieben.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Auszahlungsermächtigungen für die erforderliche Ersteinrichtung in Höhe von 231.600 Euro sind im Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) im Haushaltsjahr 2014 veranschlagt (Finanzstelle 5100-0603-0-1001, Kindergartenprogramm). Die zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen für den Betrieb der Einrichtung ab dem Haushaltsjahr 2015 stehen im Teilergebnisplan 0603, Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.