Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 19.08.2013:

 

Der Hauptausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Anschlussstrecken Tunnel Kalk i. H. v. 350.000 € Kassenmittel im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW liegen vor.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.