Sitzung: 05.09.2013 Rat/0052/2013
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2603/2013
Beschluss:
Der
Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 19.08.2013:
Der
Hauptausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
für die Generalinstandsetzung der Anschlussstrecken Tunnel Kalk i. H. v.
350.000 € Kassenmittel im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei
Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile
8, Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen zur
vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW liegen vor.
Einstimmig zugestimmt.