Beschlussempfehlung:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 68461/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Rheinparkweg, westliche beziehungsweise nordwestliche Grenze der Flurstücke 292 und 198 (Gemarkung Deutz, Flur 32), nordöstliche Grenze Tanzbrunnen, Linie circa 35 m parallel nordwestlich der Gebäudegrenze "Staatenhaus", Linie circa 30 m
parallel nordöstlich der Hochwasserschutzwand, Auenweg in Köln-Deutz –Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.