Beschluss:
1.
Die
Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu
treffen, um die Eigentümergemeinschaften der Häuser Robert-Schuman-Straße 2-4
und Europaring 1 sowie Europaring 3 in Köln-Neubrück zu veranlassen, ihrer
Erhaltungspflicht der gesetzlich vorgeschriebenen Spielplatzflächen so
nachzukommen, dass diese im kommenden Frühjahr wieder nutzbar sind.
2.
Die
Bezirksvertretung Kalk ist über die Ergebnisse zeitnah zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Hinweis: Bezirksvertreter Fischer (Die Linke.) hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen.