Beschluss:
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt gemäß § 60 Absatz 2, Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung die Herrichtung des 2. Obergeschosses des städtischen Gebäudes Herkulesstr. 42 / Am Gleisdreieck, 50823 Köln (Neuehrenfeld, Gemarkung: Ehrenfeld, Flur: 70, Flurstück 940) als Notunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und stellt den Bedarf hierzu fest.
Die Finanzierung der Herrichtungskosten in Höhe von rd. 580.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Haushaltsjahr 2013.
Die Verwaltung wird ermächtigt - im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NW aufgrund bestehender rechtlicher Unterbringungsverpflichtung nach OBG bzw. Flüchtlingsaufnahmegesetz - ein Ingenieurbüro mit der Planung, Durchführung und Bauleitung zu beauftragen und alles Notwendige zur Beschleunigung der Erweiterungsmaßnahme in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis:
Gegen pro Köln mehrheitlich zugestimmt