Sitzung: 09.09.2013 BV2/0037/2013
Zusatz: Die Vorlage ging mit Schreiben vom 29.08.2013 zu.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2814/2013
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 68423/02 für die Grundstücke Gustav-Heinemann-Ufer 88 bis 90 in Köln-Bayenthal —Arbeitstitel: Gustav-Heinemann-Ufer 88 bis 90 in Köln-Bayenthal— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 68423/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Die
Grünen zugestimmt.