Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69474/02 für das Gebiet zwischen Hafenstraße, Deutz-Mülheimer Straße gegenüber der Danzierstraße, betreffend die Flurstücke 1042 und 1043 in der Flur 6 der Gemarkung Mülheim in Köln-Mülheim —Arbeitstitel: Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Mülheim— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 6 und 7;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69474/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.                  den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69474/02 nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

Zusatz:

Die Bezirksvertretung Mülheim besteht, wie schon mehrfach beschlossen, auf einem barrierefreien (im Sinne von Radfahrern, Kinderwagen, Rollatoren etc.) Zugang zur Hafenstraße.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.