Beschluss: Kenntnis genommen

1.      Am 18.05.2013 ist das neue Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) in Kraft getreten. Nach § 6 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die Freigabe dieser Tage erfolgt durch eine vom Rat zu beschließende Rechtsverordnung.

2.      Mit der Novellierung des LÖG NRW wurden folgende Regelungen für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen festgeschrieben:

- es dürfen pro Jahr nur 11 Sonn- und Feiertage mit Verkaufsstellenöffnungen belegt werden;
- die Freigabe der Sonn- und Feiertage ist nur aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten,
   Messen oder ähnlichen Veranstaltungen möglich;
- vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Sonn- und Feiertage sind die
   zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die
   jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören;

3.      Bei der Vorbereitung der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage 2014 zeigte sich, dass einige Fragen zwischen allen Beteiligten durchaus kontrovers diskutiert werden. Das betrifft beispielsweise den Anlassbezug. Es stellte sich als möglich heraus, dass insbesondere diese Frage Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung sein könnte. Daher müssen diese konträren Punkte zwischen allen Beteiligten noch weiter ausdiskutiert werden. Eine frühzeitige Beratung und Beschlussfassung der Rechtsverordnung für 2014 ist daher in der Ratssitzung am 01.10.2013 nicht möglich. Für einen im Januar (05.01.2014) vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntag wird es daher auch einen späteren Ersatztermin geben müssen. Die Betroffenen wurden hierüber bereits informiert.

4.      Die Verwaltung wird zunächst einen Entwurf über Anforderungskriterien an die Anlässe für einen verkaufsoffenen Sonntag erstellen, die erfüllt sein müssen, damit die jeweilige Veranstaltung für eine Sonntagsöffnung herangezogen werden kann. Dieser Kriterienkatalog wird zunächst mit den Kirchen und der Gewerkschaft diskutiert und abgestimmt und im Anschluss mit dem Einzelhandelsverband und der Industrie- und Handelskammer besprochen. Die Interessengemeinschaften des Einzelhandels, als Antragsteller für die verkaufsoffenen Sonntage, werden dann aufgefordert, anhand des einvernehmlich abgestimmten Anforderungskataloges die jeweils angemeldete Veranstaltung zu überprüfen und ggf. die Antragstellung für die Sonntagsöffnungen zu überarbeiten.

5.      Die Verwaltung hat das Ziel, die Vorlage zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage 2014 dem Rat in seiner Sitzung am 17.12.2013 zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Der mit den Gremien abgestimmte Kriterienkatalog wird den Ausschüssen und den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gebracht.

 

 Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.