1.
Am 18.05.2013 ist das neue Ladenöffnungsgesetz
NRW (LÖG NRW) in Kraft getreten. Nach § 6 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an
jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden
geöffnet sein. Die Freigabe dieser Tage erfolgt durch eine vom Rat zu
beschließende Rechtsverordnung.
2.
Mit der Novellierung des LÖG NRW wurden folgende
Regelungen für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen festgeschrieben:
- es dürfen pro Jahr nur 11 Sonn- und Feiertage mit Verkaufsstellenöffnungen
belegt werden;
- die Freigabe der Sonn- und Feiertage ist nur aus Anlass von örtlichen Festen,
Märkten,
Messen oder ähnlichen Veranstaltungen
möglich;
- vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Sonn- und Feiertage sind die
zuständigen Gewerkschaften,
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die
jeweilige Industrie- und Handelskammer
und die Handwerkskammer anzuhören;
3.
Bei der Vorbereitung der Rechtsverordnung zur
Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage 2014 zeigte sich, dass einige Fragen
zwischen allen Beteiligten durchaus kontrovers diskutiert werden. Das betrifft
beispielsweise den Anlassbezug. Es stellte sich als möglich heraus, dass
insbesondere diese Frage Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung
sein könnte. Daher müssen diese konträren Punkte zwischen allen Beteiligten
noch weiter ausdiskutiert werden. Eine frühzeitige Beratung und
Beschlussfassung der Rechtsverordnung für 2014 ist daher in der Ratssitzung am
01.10.2013 nicht möglich. Für einen im Januar (05.01.2014) vorgesehenen
verkaufsoffenen Sonntag wird es daher auch einen späteren Ersatztermin geben
müssen. Die Betroffenen wurden hierüber bereits informiert.
4.
Die Verwaltung wird zunächst einen Entwurf über
Anforderungskriterien an die Anlässe für einen verkaufsoffenen Sonntag
erstellen, die erfüllt sein müssen, damit die jeweilige Veranstaltung für eine
Sonntagsöffnung herangezogen werden kann. Dieser Kriterienkatalog wird zunächst
mit den Kirchen und der Gewerkschaft diskutiert und abgestimmt und im Anschluss
mit dem Einzelhandelsverband und der Industrie- und Handelskammer besprochen.
Die Interessengemeinschaften des Einzelhandels, als Antragsteller für die
verkaufsoffenen Sonntage, werden dann aufgefordert, anhand des einvernehmlich
abgestimmten Anforderungskataloges die jeweils angemeldete Veranstaltung zu
überprüfen und ggf. die Antragstellung für die Sonntagsöffnungen zu
überarbeiten.
5.
Die Verwaltung hat das Ziel, die Vorlage zur
Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage 2014 dem Rat in seiner Sitzung am
17.12.2013 zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Der mit den Gremien abgestimmte Kriterienkatalog wird den Ausschüssen und den
Bezirksvertretungen zur Kenntnis gebracht.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.