Beschlussvorschlag:

Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:

1.

Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen Investitionskostenzuschuss von 10.000 € je Wohnung der Einkommensgruppe A. Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen Altstadt/Süd, Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Marienburg, Hahnwald, Rodenkirchen, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld und Junkersdorf. Das Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der genannten Stadtteile realisiert werden.

Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden.

2.

Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. €. Der Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt. Das Sonderprogramm gilt für die Förderjahre 2013 bzw. 2014. Der Zuschuss wird nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des Investitionskostenzuschusses.

3.

Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet.

4.

Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend modifiziert.

Alternative 1:

Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:

1.

Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen Investitionskostenzuschuss von 150 € je Quadratmeter Wohnfläche von Wohnung der Einkommensgruppe A. Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen Altstadt/Süd, Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Marienburg, Hahnwald, Rodenkirchen, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld und Junkersdorf. Das Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der genannten Stadtteile realisiert werden.

Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden.

2.

Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. €. Der Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt. Das Sonderprogramm gilt für die Förderjahre 2013 bzw. 2014. Der Zuschuss wird nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des Investitionskostenzuschusses.

3.

Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet.

4.

Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend modifiziert.

Alternative 2:

Der Rat verzichtet auf einen ergänzenden Förderanreiz durch ein Sonderprogramm.


Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt