Beschlussvorschlag:
Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu
erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen
kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:
1. |
Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt
Wohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich
unterdurchschnittlichen Angebot und damit mit einem besonders großen Bedarf
an preiswertem Wohnungsbau neu bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen
städtischen Investitionskostenzuschuss von 10.000 € je Wohnung der
Einkommensgruppe A. Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen
Altstadt/Süd, Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Marienburg,
Hahnwald, Rodenkirchen, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld und
Junkersdorf. Das Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei
Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es
aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der
genannten Stadtteile realisiert werden. Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines
nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des
Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden. |
2. |
Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. €. Der
Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt.
Das Sonderprogramm gilt für die Förderjahre 2013 bzw. 2014. Der Zuschuss wird
nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell
bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen
Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die
ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass
erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des
Investitionskostenzuschusses. |
3. |
Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet. |
4. |
Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld
geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen
Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend
modifiziert. |
Alternative 1:
Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau kurzfristig zu
erhöhen, beschließt der Rat in Ergänzung des am 15.05.2012 beschlossenen
kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms folgendes Sonderprogramm:
1. |
Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt Wohnungen
in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen Angebot
und damit mit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau neu
bauen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen Investitionskostenzuschuss
von 150 € je Quadratmeter Wohnfläche von Wohnung der Einkommensgruppe A.
Einen derartigen Bedarf sieht der Rat in den Stadtteilen Altstadt/Süd,
Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Neustadt/Nord, Deutz, Marienburg, Hahnwald,
Rodenkirchen, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld und Junkersdorf. Das
Sonderprogramm ist auf diese Stadtteile begrenzt. Bei Bauvorhaben, die
räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es aus, wenn
mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der genannten Stadtteile
realisiert werden. Der Investitionskostenzuschuss kann im Fall eines Kaufs eines
nicht-städtischen Grundstücks mit dem Zuschuss gem. Ziff. 2 des
Ratsbeschlusses vom 15.05.2012 („Förderatlas“) kombiniert werden. |
2. |
Das Sonderprogramm hat ein Fördervolumen von einmalig 2 Mio. €. Der
Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt.
Das Sonderprogramm gilt für die Förderjahre 2013 bzw. 2014. Der Zuschuss wird
nur geleistet, wenn aus der Beschlussfassung zum Kooperativen Baulandmodell
bzw. aus bestehenden Ratsbeschlüssen keine Verpflichtung besteht, einen
Mindestanteil an Sozialwohnungen zu errichten. Insofern haben Investoren, die
ein städtisches Grundstück mit einem 20-prozentigen Kaufpreisnachlass
erworben haben, auch keinen Anspruch auf städtische Förderung in Form des
Investitionskostenzuschusses. |
3. |
Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird verzichtet. |
4. |
Im Falle der Fortführung des Programms nach 2014 wird im Vorfeld
geprüft, ob und inwieweit das Programm die Ziele des Kooperativen
Baulandmodells hinreichend flankiert. Gegebenenfalls wird es entsprechend
modifiziert. |
Alternative 2:
Der Rat verzichtet auf einen ergänzenden Förderanreiz durch ein Sonderprogramm.
Abstimmungsergebnis:
zurückgestellt