Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2013 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung fest (Anlage 1).
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2013 erforderlich ist, wird auf EUR 131,10 Mio. festgesetzt.
Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2014 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 7,4 Mio. ermächtigt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf EUR 100,0 Mio. festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion