Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln weist die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB) an,
die Satzung zur Aufhebung der folgenden Satzungen zu beschließen:

1.1 Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5 Landeswassergesetz für Grundstücke im Stadtbezirk 2 (Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß und Zollstock) Stadtbezirk 6 (Roggendorf / Thenhoven), Stadtbezirk 7 (Westhoven) und Stadtbezirk 9 (Dünnwald, Flittard und Höhenhaus) - Fristensatzung 1 – vom 29.04.2009,


1.2
. Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5 Landeswassergesetz für Grundstücke im Stadtbezirk 7 (Eil, Ensen, Finkenberg, Gremberghoven, Grengel, Langel, Libur, Lind, Poll, Porz, Urbach, Wahn, Wahnheide, Westhoven, Zündorf) – Fristensatzung 2 – vom vom 13.07.2010,


1.3. Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 5 Landeswassergesetz für Grundstücke im Stadtbezirk 9 (Dellbrück, Höhenhaus, Holweide, Dünnwald) – Fristensatzung 3 – vom 14.06.2011 in der zu dieser Beschlussfassung beigefügten Fassung (Anlage 1).


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt