Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW in Höhe von
160.567,75 € im Teilplan 0601, Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung, in
der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im
Haushaltsjahr 2012.
Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0601, Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung, bei Teilplanzeile 4, öffentliche rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 12.680,97 € sowie durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 5, privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 147.886,78 € gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt