Beschluss:
Der Finanzausschuss möge beschließen:
1.
Die verfassungswidrig eingezogene Steuer ist umgehend komplett an die
Kölner Beherbergungsbetrieben zur Weitergabe an die Gäste zurück zu gewähren,
unabhängig davon, ob erstere gegen die Steuerbescheide geklagt haben oder
nicht.
Alle
im Zusammenhang mit der Kulturförderabgabe für die Beherbergungsbetriebe
entstandenen Kosten, angefangen von Anwalts- und Gerichtskosten bis hin zu
weiteren Investitionen, wie z.B. zur Berechnung der Kulturförderabgabe
notwendige Umstellungen in der EDV etc., sind durch die Stadt zu ersetzen..
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und pro Köln – abgelehnt