Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 160.567,75 € im Teilplan 0601, Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2012.

 

Der überplanmäßige Aufwand wird durch Mehrerträge im Teilplan 0601, Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung, bei Teilplanzeile 4, öffentliche rechtliche Leistungsentgelte  in Höhe von 12.680,97 € sowie durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 5, privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 147.886,78 € gedeckt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.