Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW, die Entscheidung über die Zahl der Eingangsklassen der Grundschulen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen auf der Grundlage der kommunalen Klassenrichtzahl gem. 8 Schulrechtsänderungsgesetz auf den Ausschuss Schule und Weiterbildung zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.