Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW, die Entscheidung über die Zahl der Eingangsklassen der Grundschulen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen auf der Grundlage der kommunalen Klassenrichtzahl gem. 8 Schulrechtsänderungsgesetz auf den Ausschuss Schule und Weiterbildung zu übertragen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.